Honorar: Psychologische Praxis
Ob Sie psychologische Beratung, ggf. in Form von Coaching, oder Psychotherapie als Beratungsweg wählen, entscheidet sich nicht nur anhand der inhaltlichen Fragestellung/en und Ihres
Beratungsbedarfs.
Denn Einzel- oder Paarberatung ist oft auch über Aspekte der formalen Regeln und deren Honorierung zu klären. Gern unterstütze ich Sie bei der Bewertung und Entscheidung Ihres letztlich idealen
Beratungsweges.
Ich gebe Ihnen hierzu vorab folgende Anregungen, die wir gern bei Ihrem Anruf oder in der Praxis, in einem Kennenlerngespräch, näher erörtern und diskutieren können.
Vorteile als Selbstzahler
Wenn Sie als Privatzahlender meine Praxis zur Beratung aufsuchen, so hat dies u.a. folgende Vorteile für Sie:
- Als Privatzahler von Coaching brauchen Sie sich nicht mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen und die Themen, Ziele, Vorgehensweise bleibt vertraulich.
- Als Privatzahler einer Psychotherapie genießen Sie den zeitlichen Vorteil eines sehr zeitnahen Starts in meiner Beratung ohne wesentliche Wartezeit, die ansonsten bei einer
Kostenübernahme-Beantragung bei Ihrer privaten Krankenkasse mit Sicherheit anfällt und immer zu langen Wartezeiten führt, bevor eine eventuelle Kostenübernahme zugesichert wird.
- Die meisten (privaten) Krankenkassen zahlen keine Psychotherapie-Stunden von Heilpraktikern. Nur in besonderen Fällen und bei Vorliegen einer privaten Zusatzversicherung kann es
aktuell noch lohnend sein, einmal nachzufragen, in welchem Umfang Kostenunterstütung erfolgt.
- Als Selbstzahler haben Sie in meiner Praxis vor allem den Vorteil absoluter Diskretion, denn durch das Vermeiden einer Beantragung von Erstattung und einer
diagnostischen Befunderstellung an Ihre private Krankenkasse bleibt 1. Ihre Versichertenakte ohne Eintrag und 2. vermeiden Sie damit Nachteile, die sich in Folgeanträgen (etwa Umstellung von
Versicherungsleistungen) ergeben könnten.
- Kostenübernahmeanträge führen zudem allgemein - und gelegentlich bei Heilpraktikern im Besonderen - zu weiteren Nachfragen, d.h. weitere bis hin zu langwierigen Wartezeiten sind somit keine
Seltenheit.
- Als Privatzahler haben Sie in meiner Praxis allgemein bzw. im Besonderen bei Vermeidung eines Krankenkassen-Antrags die Gewähr, dass kein Dokument über Sie und Ihre Diagnose und Bedarfssituation
von meiner Praxis aus an Ihre Krankenkasse oder andere Dritten erfolgen wird.
Wenn Sie dennoch nicht als Privatzahler in meine Praxis kommen möchten
- In diesem Fall fordern alle gesetzliche und privaten Krankenkassen von Ihnen für eine Kostenübernahme einer Psychotherapie einen psychologisch-diagnostischen Befund mit Angabe einer psychischen
Klassifikation zu einer Krankheit oder einem verwandten Gesundheitsproblem - dies nach der aktuellen Klassifikation der "ICD 11" (Die ICD-11 ist die 11. Version der internationalen statistischen
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme.)
Wenn Sie trotz dieser Einschränkungen die Option einer "Kostenübernahme durch Krankenversicherung" dennoch favorisieren, so wägen Sie bitte frühzeitig auch die folgenden Aspekte persönlich
ab:
- Je nach Berufsklassifikation oder Beschäftigungsverhältnis, vor allem aber bei einer vorliegenden "Anwartschaft auf Verbeamtung" oder etwa einem geplanten Wechsel von einer gesetzlichen in eine
private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung, ähnlich relevant auch bei einem bevorstehenden Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung und vergleichbaren Vertragsformen/-zielen kann ein
psychologischer Befund unter Umständen von negativer Bedeutung sein. Gegenwärtig oder in (naher) Zukunft. Und somit dann ggf. doch den Status des Selbstzahlers für Sie als relevant bzw. vorteilhafter
erscheinen lassen.
- Bei psychologischen Befunden kommt es durchaus auch zu weiteren Nachfragen und fordernden Bitten um Angaben im Hinblick auf eventuell erfolgte, zurückliegende Behandlunngen aus den letzten 5 bis
10 Jahren.
- Auch möchte ich Sie - in Ihrem Eigeninteresse - vorab darüber informieren, dass man sich bei einer Vielzahl von psychologischen und therapeutischen Beratungsleistungen/ -ausrichtungen die
eigene bzw. einige Papierarbeit von Beginn an ersparen kann, wenn man "pragmatisch" an die Planung von Coaching oder Verhaltenstherapie herangeht: Es lohnt, sich folgende Tatsachen vor Augen
zu halten:
- Ehe- bzw. Paarberatung oder -therapie oder "Systemische Therapien" (u.a. "Familien-Aufstellungen") sind generell keine (privaten) Kassenleistungen. Ähnlich sieht es für weitere, alternative
Beratungs- oder Therapiearten aus: auch hier gilt einzig und allein und von Gesetzes wegen für alle die eindeutige Devise "Beratung? Ja. Aber Selbstzahler".